Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sämtliche Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch die in Anhang A angefügten Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen für die von uns gelieferten Geräte.

1.2. Unser Geschäftsbetrieb ist auf Geschäfte mit Unternehmern ausgerichtet. Rechtsgeschäfte mit privaten Verbrauchern schließen wir aus. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folglich keine Gültigkeit für Geschäfte mit privaten Endverbrauchern.

1.3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.4. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.5. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2. Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns durch schriftliche Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2.3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden werden.

2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

2.5. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.6. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg (per E-Mail) zugesandt.

 

§ 3. Lieferung und Leistung

3.1. Die angegebene Lieferzeit stellt nur einen Näherungswert dar und ist nicht verbindlich, es sei denn, dass ein bestimmter Lieferzeitpunkt ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt ist. Wird eine verbindlich zugesagte Lieferzeit aus Gründen nicht eingehalten, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. unvollständige oder nicht rechtzeitige Erfüllung seiner Vertragspflichten, insbesondere nicht vollständige und nicht rechtzeitige Zusendung aller erforderlichen Genehmigungen, Unterlagen, Muster und Zeichnungen, ist die Geltendmachung jedweder Ersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

3.2. Die Frist gilt als eingehalten: a) bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Verzögert sich die Ablieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft innerhalb der Frist gemeldet wurde. Bei nachträglichen Änderungen des Vertrages auf Veranlassung des Kunden, welche die Lieferfrist beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern. Die Frist gilt in diesem Fall ungeachtet der Verlängerung als eingehalten; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.

3.3. Beruht die Nichteinhaltung der Frist auf unvorhergesehenen und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, Streik, Aussperrung, Krieg, Energie- oder Rohstoffmangel oder höherer Gewalt, sind wir von der Einhaltung der Lieferfristen und Preise befreit.

3.4. Geraten wir mit unserer Leistung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, kann der Kunde die Zahlung von Schadensersatz anstelle der Leistung erst verlangen, wenn er uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

3.5. Wird die Lieferung oder Leistung auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder storniert, sind wir berechtigt, uns dadurch entstandene Aufwendungen als Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen und entstandene Kosten, wie z.B. Lagergeld, in angemessener Höhe zu berechnen. 6. Der Lieferumfang bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

3.7. Technische Änderungen, insbesondere Konstruktions- und Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf geänderte Anforderungen des Gesetzgebers zurückgehen, bleiben auch nach Vertragsschluss im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Gleiches gilt auch für Änderungen des Lieferumfanges.

 

§ 4. Stornokosten

4.1. Im Fall des unberechtigten Rücktritts des Kunden vom Vertrag sind wir berechtigt, 10 % des Verkaufspreises als Aufwandsentschädigung für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten zu verlangen. Unsere Berechtigung, im Einzelfall einen nachgewiesenen höheren Schadensersatz zu fordern, wird dadurch nicht berührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass im Einzelfall ein geringerer Bearbeitungsaufwand als die Pauschal von 10 % entstanden ist.

 

§ 5. Verpackung und Versand

5.1. Das Verpackungsmaterial geht in das Eigentum des Kunden über. Porto und Verpackungsspesen, die auch den Wert des Verpackungsmaterials enthalten, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart steht in unserem Ermessen, es sei denn, dass der Kunde eine bestimmte Versandart ausdrücklich schriftlich vorgibt.

 

§ 6. Kosten für Lieferung und Leistung, Gefahrübergang

6.1. Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Eine Abweichung von den dort enthaltenen Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor, insbesondere wenn es sich um technische Änderungen im Sinne von Verbesserungen handelt.

6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an unserem Firmensitz, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, ganz gleich, von welchem Ort aus die Versendung erfolgt.

6.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

6.4. Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage geht die Gefahr auf den Kunden mit dem Zeitpunkt der Abnahme über.

6.5. Lieferungen und Leistungen nehmen wir gemäß der üblicherweise erforderlichen Sorgfalt vor, es sei denn, dass der Kunde bei Auftragserteilung oder -bestätigung ganz bestimmte Weisungen erteilt hat. Für Schäden, die durch Weisungen des Kunden entstehen, haften wir nicht.

 

§ 7. Schutzrechte und Werkzeuge

7.1. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. diese Unterlagen dürfen Dritten nur nach Erteilung einer schriftlichen Zustimmung durch uns zugänglich gemacht werden.

7.2. Wenn der Kunde uns Zeichnungen, Modelle, Muster oder sonstige Unterlagen übergibt, nach denen Produkte von uns zu fertigen sind, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt sind.

7.3. Werkzeuge, die von uns zum Zwecke der Herstellung der Ware gefertigt werden, bleiben unser Eigentum, es sei denn, dass der Kunde die Kosten für die Herstellung des Werkzeugs teilweise oder ganz übernimmt. In diesem Fall wird der Kunde Teileigentümer bzw. Eigentümer des Werkzeugs. Als Teileigentümer hat er anteilig für die Instandhaltungskosten des Werkzeugs, als Eigentümer hat er für die vollständigen Instandhaltungskosten aufzukommen. Die Dauer der Aufbewahrung des Werkzeugs wird in Absprache mit dem Eigentümer bestimmt. Die Dauer der Aufbewahrung eigener Werkzeuge bestimmen wir.

 

§ 8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend und versteht sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten sowie zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.2. Bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung der fest vereinbarten Preise an gestiegene Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Mehrwertsteuer, Zölle etc. vorzunehmen.

8.3. Unsere Preiskalkulation erfolgt grundsätzlich in EURO, wobei der Preis in EURO auch dann bindend ist, wenn eine Zahlung des Kaufpreises in einer anderen Währung als EURO vereinbart wird. Nach Vertragsschluss eintretenden Veränderungen des Wechselkurses zum EURO, bezogen auf den Wechselkurs zum Datum des Vertragsschlusses, gehen zu Lasten des Käufers.

8.4. Der Kaufpreis ist zahlbar sofort nach Erteilung der Rechnung, innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 2% Skonto, danach ohne Skonto.

8.5. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Erteilung der Rechnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns im Einzelfall vor.

8.6. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung, erfüllungshalber, ohne Gewähr für Protest und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an. Diskontspesen berechnen wir vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrags an. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen hat der Auftraggeber zu tragen.

8.7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.

8.8. Wenn uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden schließen lassen, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware zu verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist zur Zahlung des Kaufpreises oder zur Stellung von ausreichenden Sicherheiten zu setzen. Die Lieferung der gekauften Ware erfolgt in diesem Fall Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises oder Leistung der Sicherheit.

8.9. Falls eine Zahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, den gesamten noch offenen Kaufpreis sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Verzug gerät.

8.10. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung gegenüber dem Auftraggeber verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmt bezeichnete Ware erfolgt.

 

§ 9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gekauften Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sicherheiten werden wir nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe unserer offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten und gemäß unseren Wartungs- und Inspektionsanweisungen regelmäßig durchzuführen.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Für die Kosten, die aus einem Zugriff Dritter auf die Ware entstehen, haftet der Kunde.

9.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorstehenden Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

9.5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an einen Dritten entstehen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist gegenüber dem Dritten zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

9.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.

 

§ 10. Gewährleistung

10.1. Für Mängel der von uns gelieferten Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Vertragspflichtverletzungen unsererseits, insbesondere bei Fehlern, die den Wert der Sache nur unerheblich mindern, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

10.3. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

10.4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

10.5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung durch uns arglistig verursacht worden ist.

10.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).

10.7. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart, es sei denn, zwischen uns und dem Kunden wird ausdrücklich und schriftlich eine bestimmte Beschaffenheit der Ware als verbindliche vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen, auch wenn diese von dritter Seite erfolgen, stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

10.8. Erfolgt die Lieferung ohne Aufstellung und Montage und ist eine von uns mitgelieferte Montageanleitung fehlerhaft, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

10.9. Unsere Haftung beschränkt sich auf die gesetzliche Gewährleistung im oben beschriebenen Umfang. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien hinsichtlich der in unseren Produkten verwendeten Verschleißteile bleiben davon unberührt.

10.10. Für die durch den gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Gebrauch unserer Geräte eintretende Verschlechterung der Verschleißteile besteht keine Gewährleistung.

10.11. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der jeweils beigefügten Montage-, Bedienungs-, Wartungs- und Inspektionsanweisungen entstehen, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde ohne unsere Zustimmung Reparaturen, Einbauten oder sonstige technische Veränderungen an den von uns gelieferten Geräten vornimmt.

10.12. Beim Verkauf gebrauchter Geräte oder gebrauchter Ersatzteile besteht keine Gewährleistung unsererseits.

10.13. Die Abtretung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden an Dritte ist unzulässig.

 

§ 11. Montage und Reparaturen

11.1. Der Kaufpreis versteht sich ohne Montage. Wenn die Aufstellung und Montage der von uns gelieferten Ware durch uns erfolgt, fallen neben dem Kaufpreis Montagekosten (Arbeitszeit, ggfls. zusätzliches Material) sowie Kosten für Anfahrt und Rückfahrt unserer Mitarbeiter und den Transport der erforderlichen Gerätschaften und Werkzeuge an. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen.

11.2. Für den Fall, dass bei der Montage technische oder sonstige Fragen hinsichtlich der Aufstellung der Geräte beim Kunden zu klären sind, ist der Kunde verpflichtet, eine qualifizierte Person zu benennen, die während der Montage als Ansprechpartner zu Verfügung steht. Ebenso hat der Kunde die vor Ort zur Montage erforderlichen Geräte und gegebenenfalls Hilfskräfte bereitzustellen. Erforderliche Vorarbeiten und Vorleistungen für eine ordnungsgemäße Montage (z.B. Maurerarbeiten, Verlegung von Versorgungsleitungen, Überprüfung der Tragfähigkeit des Aufstellungsortes etc.) sind vom Kunden zu erbringen. Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Die aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten entstehenden Mehrkosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.

 

§ 12. Auskünfte, Beratung, Sicherheitsvorschriften

12.1. Für den Verwendungszweck und die Handhabung unserer Geräte sind die jeweiligen von uns gegebenen Produktbeschreibungen sowie Bedienungs-, Wartungs- und Inspektionsanweisungen maßgeblich. Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde unsere Geräte anders als in der von uns beschriebenen Weise oder zu anderen Zwecken einsetzt, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen.

12.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von uns vorgeschriebenen sowie die allgemein gültigen und bekannten Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen beachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob er die von uns gelieferten Produkte selbst verwendet oder weiterveräußert. Bei Unklarheiten (etwa, wenn der Kunde Zweifel hat, ob die von uns vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen richtig und vollständig sind) hat uns der Kunde schriftlich darauf hinzuweisen und mit uns Rücksprache wegen des weiteren Vorgehens zu nehmen.

 

§ 13. Sonstiges, Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung und die sonstigen Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.

13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens vor der Internationalen Handelskammer in Paris für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten anzustrengen. Ort des Schiedsverfahrens ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ergänzend zur Verfahrensordnung der Internationalen Handelskammer sind die Bestimmungen des deutschen Schiedsverfahrensrechts anzuwenden.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Theodor Henrichs GmbH
Am Hellerberg 16
57290 Neunkirchen