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Auswahlhilfe für Schlauchaufroller Type ST/Ex und STKi2/Ex Drucken
Vorgehensweise des Betreibers explosionsgefährdeter Unternehmensbereiche bei der Geräteauswahl nach der Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137).
1. Gerätegruppen:
Die Geräte werden zunächst nach ihrem Einsatzbereich in Gerätegruppen I und II unterteilt.

Gruppe I: Explosionsgefährdete Bereiche unter Tage (Bergbau).
An die Gruppe I werden besondere Anforderungen gestellt. Da wir keine Geräte für diese Gruppe herstellen, wird sie bei den folgenden Ausführungen nicht mehr berücksichtigt.

Gruppe II: Alle sonstigen explosionsgefährdeten Bereiche.



2. Zonendefinition: (Einstufung der Explosionsgefahr)
Die explosionsgefährdeten Bereiche sind in folgende Zonen einzuteilen:
2.1 Gase, Dämpfe, Nebel, (Zone G)

Zone 0: Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.

Zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.

Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.
2.2 Stäube (Zone D)

Zone 20: Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.

Zone 21: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub bilden kann.

Zone 22: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub normalerweise nicht oder nur kurzzeitig auftritt.



3. Auswahl der erforderlichen Gerätekategorien in Abhängigkeit von den zuvor definierten Zonen:

Zone G
Gase, Dämpfe, Nebel
Gerätekategorie Zone D
Stäube (dust)
0 Kat. 1 20
1 Kat. 2 21
2 Kat. 3 22
4. Temperaturklassen

Temperaturklassen

Zündtemperaturbereich
der Gemische

Zulässige Oberflächentemperatur
der Geräte

T1

>450°C

450°C

T2

>300 – 450°C

300°C

T3

>200 – 300°C

200°C

T4

>135 – 200°C

135°C

T5

>100 – 135°C

100°C

T6

>85 – 100°C

85°C


In Abhängigkeit von der Zündtemperatur der Gemische, sowie der Oberflächentemperatur des Gerätes, ist die Temperaturklasse zu ermitteln. Da die Schlauchaufroller keine eigene Temperaturquelle haben sind sie in T6 eingestuft. Der Einbau in heißer Umgebung bis 100°C, sowie die Durchleitung heißer Medien bis 100°C stuft das Gerät auf T5 ab.
 
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