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§ 1. Allgemeines, Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sämtliche
Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen.
Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch die in
Anhang A angefügten Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen für die
von uns gelieferten Geräte.
- Unser Geschäftsbetrieb ist auf Geschäfte
mit Unternehmern ausgerichtet. Rechtsgeschäfte mit privaten Verbrauchern
schließen wir aus. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben
folglich keine Gültigkeit für Geschäfte mit privaten Endverbrauchern.
- Verbraucher im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen eine
Geschäftsbeziehung eingegangen wird, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen eine Geschäftsbeziehung
eingegangen wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
- Kunden im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
§ 2. Vertragsschluss
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Unsere Angebote sind stets freibleibend.
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Mit der Bestellung einer Ware erklärt der
Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang bei uns durch schriftliche Auftragsbestätigung
anzunehmen. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung zustande.
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Bestellt der Kunde die Ware auf
elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung
dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden
werden.
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Der Vertragsschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung
nicht von uns zu vertreten ist.
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Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
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Sofern der Kunde die Ware auf
elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und
dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auf elektronischem Weg (per E-Mail) zugesandt.
§ 3. Lieferung und Leistung
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Die angegebene Lieferzeit stellt nur einen
Näherungswert dar und ist nicht verbindlich, es sei denn, dass ein
bestimmter Lieferzeitpunkt ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
zugesagt ist. Wird eine verbindlich zugesagte Lieferzeit aus Gründen nicht
eingehalten, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. unvollständige oder
nicht rechtzeitige Erfüllung seiner Vertragspflichten, insbesondere nicht
vollständige und nicht rechtzeitige Zusendung aller erforderlichen
Genehmigungen, Unterlagen, Muster und Zeichnungen, ist die Geltendmachung
jedweder Ersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
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Die Frist gilt als eingehalten:
a) bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die Sendung innerhalb
der vereinbarten Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
Verzögert sich die Ablieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, so gilt die Frist als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft
innerhalb der Frist gemeldet wurde. Bei nachträglichen Änderungen des
Vertrages auf Veranlassung des Kunden, welche die Lieferfrist
beeinflussen, kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.
Die Frist gilt in diesem Fall ungeachtet der Verlängerung als eingehalten;
b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der
vereinbarten Frist erfolgt ist.
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Beruht die Nichteinhaltung der Frist auf
unvorhergesehenen und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, Streik,
Aussperrung, Krieg, Energie- oder Rohstoffmangel oder höherer Gewalt, sind
wir von der Einhaltung der Lieferfristen und Preise befreit.
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Geraten wir mit unserer Leistung aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, kann der Kunde die Zahlung
von Schadensersatz anstelle der Leistung erst verlangen, wenn er uns eine
angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat und diese
Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
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Wird die Lieferung oder Leistung auf Wunsch
des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert
oder storniert, sind wir berechtigt, uns dadurch entstandene Aufwendungen
als Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen und entstandene Kosten,
wie z.B. Lagergeld, in angemessener Höhe zu berechnen.
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Der Lieferumfang bestimmt sich nach unserer
schriftlichen Auftragsbestätigung.
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Technische Änderungen, insbesondere
Konstruktions- und Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw.
auf geänderte Anforderungen des Gesetzgebers zurückgehen, bleiben auch
nach Vertragsschluss im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Gleiches gilt
auch für Änderungen des Lieferumfanges.
§ 4. Stornokosten
Im Fall des unberechtigten Rücktritts des
Kunden vom Vertrag sind wir berechtigt, 10% des Verkaufspreises als
Aufwandsentschädigung für die durch die Bearbeitung des Auftrags
entstandenen Kosten zu verlangen. Unsere Berechtigung, im Einzelfall einen
nachgewiesenen höheren Schadensersatz zu fordern, wird dadurch nicht
berührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass im Einzelfall ein
geringerer Bearbeitungsaufwand als die Pauschale von 10% entstanden ist.
§ 5. Verpackung und Versand
Das Verpackungsmaterial geht in das Eigentum
des Kunden über. Porto und Verpackungsspesen, die auch den Wert des
Verpackungsmaterials enthalten, werden von uns gesondert in Rechnung
gestellt. Die Wahl der Versandart steht in unserem Ermessen, es sei denn,
dass der Kunde eine bestimmte Versandart ausdrücklich schriftlich vorgibt.
§ 6. Kosten für Lieferung
und Leistung, Gefahrübergang
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Für die Ausführung der Bestellung ist
unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Eine Abweichung von
den dort enthaltenen Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben behalten wir uns
im Rahmen des Zumutbaren vor, insbesondere wenn es sich um technische
Änderungen im Sinne von Verbesserungen handelt.
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an unserem
Firmensitz, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über, ganz gleich, von
welchem Ort aus die Versendung erfolgt.
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Der Übergabe steht es gleich, wenn der
Käufer im Verzug der Annahme ist.
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Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage
geht die Gefahr auf den Kunden mit dem Zeitpunkt der Abnahme über.
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Lieferungen und Leistungen nehmen wir gemäß
der üblicherweise erforderlichen Sorgfalt vor, es sei denn, dass der Kunde
bei Auftragserteilung oder -bestätigung ganz bestimmte Weisungen erteilt
hat. Für Schäden, die durch Weisungen des Kunden entstehen, haften wir
nicht.
§ 7. Schutzrechte und
Werkzeuge
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An Kostenvoranschlägen, Entwürfen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und
Urheberrecht vor. diese Unterlagen dürfen Dritten nur nach Erteilung einer
schriftlichen Zustimmung durch uns zugänglich gemacht werden.
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Wenn der Kunde uns Zeichnungen, Modelle,
Muster oder sonstige Unterlagen übergibt, nach denen Produkte von uns zu
fertigen sind, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass Schutzrechte
Dritter nicht verletzt sind.
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Werkzeuge, die von uns zum Zwecke der
Herstellung der Ware gefertigt werden, bleiben unser Eigentum, es sei
denn, dass der Kunde die Kosten für die Herstellung des Werkzeugs
teilweise oder ganz übernimmt. In diesem Fall wird der Kunde
Teileigentümer bzw. Eigentümer des Werkzeugs. Als Teileigentümer hat er
anteilig für die Instandhaltungskosten des Werkzeugs, als Eigentümer hat
er für die vollständigen Instandhaltungskosten aufzukommen. Die Dauer der
Aufbewahrung des Werkzeugs wird in Absprache mit dem Eigentümer bestimmt.
Die Dauer der Aufbewahrung eigener Werkzeuge bestimmen wir.
§ 8. Preise und
Zahlungsbedingungen
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Der angebotene Kaufpreis ist bindend und
versteht sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackungs-, Fracht-
und Versicherungskosten sowie zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
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Bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten
sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung der fest vereinbarten
Preise an gestiegene Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Mehrwertsteuer,
Zölle etc. vorzunehmen.
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Unsere Preiskalkulation erfolgt
grundsätzlich in EURO, wobei der Preis in EURO auch dann bindend ist, wenn
eine Zahlung des Kaufpreises in einer anderen Währung als EURO vereinbart
wird. Nach Vertragsschluss eintretenden Veränderungen des Wechselkurses
zum EURO, bezogen auf den Wechselkurs zum Datum des Vertragsschlusses,
gehen zu Lasten des Käufers.
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Der Kaufpreis ist zahlbar sofort nach
Erteilung der Rechnung, innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 2% Skonto,
danach ohne Skonto.
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Nach Ablauf von 30 Tagen nach Erteilung der
Rechnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat der
Kunde die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten
wir uns im Einzelfall vor.
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Wechsel, Schecks und andere
Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung, erfüllungshalber, ohne
Gewähr für Protest und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an.
Diskontspesen berechnen wir vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrags
an. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen hat der Auftraggeber
zu tragen.
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Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung
nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns
anerkannt worden sind.
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Wenn uns nach Vertragsschluss Umstände
bekannt werden, die auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden
schließen lassen, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware zu
verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist zur Zahlung des
Kaufpreises oder zur Stellung von ausreichenden Sicherheiten zu setzen.
Die Lieferung der gekauften Ware erfolgt in diesem Fall Zug um Zug gegen
Zahlung des Kaufpreises oder Leistung der Sicherheit.
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Falls eine Zahlung des Kaufpreises in Raten
vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, den gesamten noch offenen
Kaufpreis sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde mit der Zahlung einer
Rate in Verzug gerät.
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Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils
ältere Forderung gegenüber dem Auftraggeber verrechnet, auch wenn die
Zahlung für bestimmt bezeichnete Ware erfolgt.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an der
gekauften Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sicherheiten werden wir nach
unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe unserer offenen
Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware
pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-
und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese
auf eigene Kosten und gemäß unseren Wartungs- und Inspektionsanweisungen
regelmäßig durchzuführen.
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Der Kunde ist verpflichtet, uns einen
Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der
Kunde unverzüglich anzuzeigen. Für die Kosten, die aus einem Zugriff
Dritter auf die Ware entstehen, haftet der Kunde.
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Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung
einer der vorstehenden Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
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Der Kunde ist berechtigt, die Ware im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung an einen Dritten entstehen. Wir nehmen die Abtretung
hiermit an. Der Kunde ist gegenüber dem Dritten zur Einziehung der an uns
abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung
selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
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Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den
Kunden erfolgt stets in unserem Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine
Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der
neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
§ 10. Gewährleistung
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Für Mängel der von uns gelieferten Ware
leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei
geringfügigen Vertragspflichtverletzungen unsererseits, insbesondere bei
Fehlern, die den Wert der Sache nur unerheblich mindern, steht dem Kunden
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
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Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb
einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt
werden; andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
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Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm
daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
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Wählt der Kunde nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm
dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn
die Vertragsverletzung durch uns arglistig verursacht worden ist.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr
ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Kunde den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung). Auch bei
verdeckten Mängeln obliegt dem Kunden die Verpflichtung, den Mangel
innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab der Entdeckung schriftlich
anzuzeigen.
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Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware
gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart, es sei
denn, zwischen uns und dem Kunden wird ausdrücklich und schriftlich eine
bestimmte Beschaffenheit der Ware als verbindliche vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen, auch wenn diese von dritter Seite
erfolgen, stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der
Ware dar.
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Erfolgt die Lieferung ohne Aufstellung und
Montage und ist eine von uns mitgelieferte Montageanleitung fehlerhaft,
sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung
verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung
der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
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Unsere Haftung beschränkt sich auf die
gesetzliche Gewährleistung im oben beschriebenen Umfang. Garantien im
Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien
hinsichtlich der in unseren Produkten verwendeten Verschleißteile bleiben
davon unberührt.
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Für die durch den gewöhnlichen und
ordnungsgemäßen Gebrauch unserer Geräte eintretende Verschlechterung der
Verschleißteile besteht keine Gewährleistung.
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Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der
jeweils beigefügten Montage-, Bedienungs-, Wartungs- und
Inspektionsanweisungen entstehen, ist jegliche Haftung unsererseits
ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde ohne unsere
Zustimmung Reparaturen, Einbauten oder sonstige technische Veränderungen
an den von uns gelieferten Geräten vornimmt.
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Für Mangelfolgeschäden haften wir nur, wenn
uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der
Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden erstreckt sich auf höchstens das
Dreifache des Wertes der gelieferten Ware.
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Beim Verkauf gebrauchter Geräte oder
gebrauchter Ersatzteile besteht keine Gewährleistung unsererseits.
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Die Abtretung von Schadenersatz- und
Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden an Dritte ist unzulässig.
§ 11. Montage und
Reparaturen
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Der Kaufpreis versteht sich ohne Montage.
Wenn die Aufstellung und Montage der von uns gelieferten Ware durch uns
erfolgt, fallen neben dem Kaufpreis Montagekosten (Arbeitszeit, ggf..
zusätzliches Material) sowie Kosten für Anfahrt und Rückfahrt unserer
Mitarbeiter und den Transport der erforderlichen Gerätschaften und
Werkzeuge an. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen.
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Für den Fall, dass bei der Montage
technische oder sonstige Fragen hinsichtlich der Aufstellung der Geräte
beim Kunden zu klären sind, ist der Kunde verpflichtet, eine qualifizierte
Person zu benennen, die während der Montage als Ansprechpartner zu
Verfügung steht. Ebenso hat der Kunde die vor Ort zur Montage
erforderlichen Geräte und gegebenenfalls Hilfskräfte bereitzustellen.
Erforderliche Vorarbeiten und Vorleistungen für eine ordnungsgemäße
Montage (z.B. Maurerarbeiten, Verlegung von Versorgungsleitungen,
Überprüfung der Tragfähigkeit des Aufstellungsortes etc.) sind vom Kunden
zu erbringen. Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser
Verpflichtung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Die aus der
Nichteinhaltung dieser Pflichten entstehenden Mehrkosten und Aufwendungen
gehen zu Lasten des Kunden.
§ 12. Auskünfte, Beratung,
Sicherheitsvorschriften
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Für den Verwendungszweck und die Handhabung
unserer Geräte sind die jeweiligen von uns gegebenen Produktbeschreibungen
sowie Bedienungs-, Wartungs- und Inspektionsanweisungen maßgeblich. Für
Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde unsere Geräte anders als in
der von uns beschriebenen Weise oder zu anderen Zwecken einsetzt, ist
jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen.
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Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass
die von uns vorgeschriebenen sowie die allgemein gültigen und bekannten
Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen beachtet werden, und zwar
unabhängig davon, ob er die von uns gelieferten Produkte selbst verwendet
oder weiterveräußert. Bei Unklarheiten (etwa, wenn der Kunde Zweifel hat,
ob die von uns vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen richtig und
vollständig sind) hat uns der Kunde schriftlich darauf hinzuweisen und mit
uns Rücksprache wegen des weiteren Vorgehens zu nehmen.
§ 13. Sonstiges,
Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung
und die sonstigen Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer
Gesellschaft.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt sind. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl
die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens vor der Internationalen
Handelskammer in Paris für alle aus diesem Vertrag entstehenden
Streitigkeiten anzustrengen. Ort des Schiedsverfahrens ist der Sitz
unserer Gesellschaft. Ergänzend zur Verfahrensordnung der Internationalen
Handelskammer sind die Bestimmungen des deutschen Schiedsverfahrensrechts
anzuwenden.
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags
mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Theodor Henrichs GmbH
Am Hellerberg 16
57290 Neunkirchen
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